5 Photovoltaik Anbieter & Förderung in Freiburg im Breisgau
Mit Selfmade Energy finden Sie schnell und einfach den passenden Photovoltaik-Anbieter: Ob überregionale Solarfirmen oder Photovoltaik-Fachbetriebe in der Nähe, unser Branchenbuch für Freiburg im Breisgau und Umgebung gibt Ihnen einen Überblick über qualifizierte Solaranlagen-Anbieter und Installationsbetriebe mit viel Erfahrung.
40589 Berlin
76669 Berlin
10117 Berlin
10243 Berlin
79108 Freiburg im Breisgau
79110 Freiburg im Breisgau
- Projektentwickler
79108 Freiburg im Breisgau
79102 Freiburg
- Reinigung von PV-Anlagen
- Projektentwickler für Photovoltaikanlagen
79108 Freiburg im Breisgau
Photovoltaik Förderung in Freiburg im Breisgau
Wenn Sie eine Solaranlage installieren möchten, können Sie verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Photovoltaik-Förderprogramme in Freiburg im Breisgau und Umgebung.
Förderung auf Bundesebene
Es gibt einen Kredit ab 4,53%. Die genauen Konditionen und vergünstigte Konditionen für PV-Anlagen und Batteriespeicher müssen den Förderkonditionen entnommen werden.
Förderung auf Landesebene
PV-Anlage, Batterie
Zuschuss
L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Die Höhe der Förderung variiert abhängig von der Größe der PV-Anlage und des Speichersystems.
Anlagen an Gebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten sowie Anlagen für Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser oder Zweitwohnsitze werden nicht bezuschusst.
PV-Anlage
Kredit
L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Es werden günstige Kreditoptionen angeboten.
Sie wohnen in Baden-Württemberg. Sie nutzen mindestens eine der Wohneinheiten in dem geförderten Gebäude selbst. Sie investieren selbst in die Photovoltaik-Anlage, d. h. Sie bezahlen die Rechnungen. Sie lassen die Anlage von einem Fachunternehmen einbauen. Der minimale Bruttodarlehensbetrag ist 5000 €
Förderung auf Stadtebene
Gefördert werden die Anlage-Leistungen, die die Mindest-Anforderungen von 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche überschreiten. Förderhöhe 150 Euro/kWp. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro, die Mindestförderung 200 Euro. Für Gründach und PV, PVT-Kollektoren, Fassaden PV sowie denkmalgeschützte Anlagen gibt es einen Innovationsbonus von 150 Euro/kWp, max. 1.500 Euro. Für Mieterstromanlagen gibt es einen Bonus von 15 Euro/kWp pro Wohneinheit, die am Mieterstrommodell teilnimmt, maximal 3.000 Euro.
Die Anlagen müssen größer sein als 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche und somit größer als die Mindestanforderung nach der Photovoltaik- Pflicht -Verordnung § 6 (2) sein. Eine Auslegung der konkreten PV Anlage nach anderen Anforderungen aus der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung, wird bei der Bemessung der För- derung dieses Bausteins nicht berücksichtigt.
Es werden Batteriespeichersysteme bei der erstmaligen Errichtung von PV-Anlagen gefördert. Der Zuschuss beträgt 150 Euro/kWh nutzbare Speicherkapazität des Batteriespeichers max. 1.500 Euro. Die Mindestförderung 200 Euro.
Bei der geförderten Anlage muss es sich um eine Neuanlage auf einem bestehenden Gebäude mit Baugenehmigung vor 31.12.2021 handeln.
Gefördert werden die Anlage-Leistungen, die die Mindest-Anforderungen von 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche überschreiten. Förderhöhe 150 Euro/kWp. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro, die Mindestförderung 200 Euro. Für Gründach und PV, PVT-Kollektoren, Fassaden PV sowie denkmalgeschützte Anlagen gibt es einen Innovationsbonus von 150 Euro/kWp, max. 1.500 Euro. Für Mieterstromanlagen gibt es einen Bonus von 15 Euro/kWp pro Wohneinheit, die am Mieterstrommodell teilnimmt, maximal 3.000 Euro.
Die Anlagen müssen größer sein als 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche und somit größer als die Mindestanforderung nach der Photovoltaik- Pflicht -Verordnung § 6 (2) sein. Eine Auslegung der konkreten PV Anlage nach anderen Anforderungen aus der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung, wird bei der Bemessung der För- derung dieses Bausteins nicht berücksichtigt.
Es werden Batteriespeichersysteme bei der erstmaligen Errichtung von PV-Anlagen gefördert. Der Zuschuss beträgt 150 Euro/kWh nutzbare Speicherkapazität des Batteriespeichers max. 1.500 Euro. Die Mindestförderung 200 Euro.
Bei der geförderten Anlage muss es sich um eine Neuanlage auf einem bestehenden Gebäude mit Baugenehmigung vor 31.12.2021 handeln.
Durchschnittliche Sonnenscheindauer pro Monat in Freiburg im Breisgau
Die durchschnittliche Sonnenscheindauer pro Monat hat einen großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage. Die folgende Tabelle zeigt, warum sich der Betrieb einer Photovoltaikanlage in Freiburg im Breisgau lohnen kann.
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | Summe |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
63 | 90 | 127 | 167 | 204 | 220 | 251 | 233 | 172 | 118 | 71 | 54 | 1770 |